Nach einer kurzen Vorstellungsrunde der Teilnehmer*innen führte die Referentin Larissa Ehscheidt allgemein in das Thema ein und zeigte die Kriterien für Aufsichtspflichtfälle auf.
Bei einer Aufsichtspflichtverletzung ist der Träger zwar versichert, aber der Jugendgruppenleiter kann zivilrechtlich oder strafrechtlich verantwortlich gemacht werden und haftet bei grober Fahrlässigkeit selbst.
In ausgewählten Fallbeispielen wurde das Thema verdeutlicht:
Der 14-jährige Horst fährt bei einer Radtour um den See, trotz Ermahnungen, immer wieder durch die Wiese. Kurz darauf passiert der Unfall - Horst fährt einen spielenden Jungen um. Darf die Gruppe weiterfahren, während der JGL sich um den Verletzten kümmert?
Während einem Gruppenabend möchte ein Mann, der sich als Ramonas Vater vorstellt, eine Runde mit ihr spazieren gehen. Ramona (15) freut sich, dass er da ist und erzählt, dass sie Ihren Vater wegen der Trennung ihrer Eltern seit einigen Wochen nicht mehr gesehen hat. Die Jugendleitung kennt nur die Mutter – kann sie Ramona trotzdem kurz mitgehen lassen?
Der 13-jährige Fred wird nach der Gruppenstunde nicht abgeholt. Die Eltern sind telefonisch nicht erreichbar. Fred wohnt nur 10 min. entfernt und möchte alleine zur Oma gehen, die gleich nebenan wohnt. Kann die Jugendleitung ihn alleine losziehen lassen?
Bei weiteren praxisnahen Beispielen und eigenen Erfahrungsberichten der Referentin vergeht die Zeit wie im Flug. Die Referentin geht auf die Fragen der Teilnehmer*innen ein und gibt zum Abschluss folgende Tipps:
Immer entspannt sein, wenn ihr Vorbild seid, euch eurer Rolle bewusst seid, die Eltern mit im Boot habt, keine Alleingänge wagt und euch im Notfall absichert.