Der Lehrgang „Erste Hilfe für Feuerwehren im Rahmen der Truppmann Ausbildung“ ist mit der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg abgestimmt worden und wird den Anforderungen der Grundausbildung der Feuerwehren gerecht.
Die Lehrunterlage ist modular aufgebaut. Die für die Feuerwehr relevanten Themen werden nach Vorgaben des Lernzielkataloges Truppmann Ausbildung 1 unterrichtet. Voraussetzung ist ein gültiger Lehrschein Erste Hilfe und Sanitätsdienst oder eine Rettungsdienstausbildung in Kombination mit dem EH-Lehrschein. Im Kurs wurden die praktischen Grundlagen und fachdidaktische Grundlagen vermittelt.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung im Rahmen der Feuerwehr-Grundausbildung soll - wie auch schon in der Vergangenheit - nur von Personen durchgeführt werden, die eine entsprechende Ausbildungsberechtigung für die Erste-Hilfe aufweisen. Auf eine gute Zusammenarbeit mit den Ausbildern in den sanitäts- beziehungsweise rettungsdienstlichen Hilfsorganisation wird auch in Zukunft großen Wert gelegt.