Für alle Helferinnen und Helfer besteht im Bereich Sanitätsdienst eine Fortbildungspflicht. Die Ausbildungsordnung verlangt von Ehrenamtlichen im Sanitätsdienst eine regelmäßige Teilnahme. Innerhalb von zwei Jahren müssen aktuell 16 Stunden alle 2 Jahre (Helferinnen und Helfer im Sanitätsdienst) und 30 Stunden jährlich (Rettungshelferinnen und -helfer) Fortbildung nachgewiesen werden.
Unter Einhaltung strengster Hygienevorgaben fand am vergangenen Samstag eine Fortbildung für Rotkreuzler aus dem Ortsverein Neuenstadt und der Freiwilligen Feuerwehr Bad Friedrichshall statt. Ausbilder Martin Wieczorek leitete die achtstündige Veranstaltung. Am Vormittag beschäftigten sich die Teilnehmer mit dem Thema Trauma Training ( ABCDE Schema, WASD, FAST und SAMPLERS, Anatomie und Physiologie, den 5 Schockarten, Frakturen, thermischen Schäden, der Wundversorgung, kritischen Blutungen, Amputationsverletzungen, Pneumothorax, Hämatothorax, SHT, Polytrauma, Immobilisation mit der Halskrause, Vakuummatratze, Schaufeltrage, KEDsystem und Spinboard.)
Am Nachmittag drehte sich der Fortbildungsinhalt um die Sicherung der Atemwege mit dem Wendeltubus, Gyteltubus und Larynxtubus. Abschließend wurde mit dem Erlernten die Reanimation im Komplettablauf geübt.
Mit der Vertiefung und Wiederholung von wechselnden Inhalten des Sanitätskurses
wurde die Einsatzbereitschaft jedes Einzelnen trotz Corona-Pandemie sichergestellt.