Gesetzlich geregelte Standards über das Mitführen von Verbandskästen im Straßenverkehr existieren in vielen Staaten. Die Vorschriften über den Inhalt variiert dabei von Land zu Land. Binden, Pflaster, Dreieckstücher und weiteres Material zur Leistung von Erster Hilfe gehören ebenso dazu wie Einmalhandschuhe, Schere und Pinzette.
Hersteller kennzeichnen den Verbandskasten mit einem Verfalldatum, danach ist nicht mehr gewährleistet, dass das keimfreie Material noch brauchbar ist und das Pflaster noch klebt.
Eine Prüfung vor der Fahrt sollte also zur Urlaubsvorbereitung dazu gehören.
Kompressen, Verbandspäckchen, Pflaster haben nur eine begrenzte Lebensdauer und sollten ggf. ausgetauscht werden. Einmalhandschuhe werden rissig und spröde, reißen beim Anziehen ein und bieten so keinen Schutz gegen Blut und Infektionen.
Spätestens nach 5 Jahren macht es mehr Sinn den ganzen Kasten zu ersetzen.
Als guter Ort für die Ausbewahrung im Fahrzeug bietet sich der Platz unter dem Fahrersitz an, denn verstaut unter Reisegepäck nützt er wenig. Auch vor Sonneneinstrahlung sollte der Verbandskasten geschützt werden.
Bei einer polizeilichen Kontrolle kann ein abgelaufener Verbandskasten ein Bußgeld nach sich ziehen. Auch die Prüfer beim TÜV achten darauf ... Wer keinen im Wagen hat, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Eine weitere Überlegung ist es wert, die Erste Hilfe Kenntnisse aufzufrischen. Natürlich ist ein absolvierter Kurs unbegrenzt gültig, trotzdem ist eine regelmäßige Wiederholung ratsam und wünschenswert. Auch wenn es keine Verpflichtung dazu gibt!
Am Ende geht es doch in erster Linie um die eigene Sicherheit.
Das Kursangebot beim DRK im Kreisverband Heilbronn ist vielfältig. Infos auf der DRK Homepage und unter Tel. 07131-6236 0.