Hintergrund ist eine Kolonnenfahrt, welche zuletzt 2019 im Rahmen einer Großübung durchgeführt wurde – so René Rossow (Rotkreuzbeauftragter für den Katastrophenschutz).
Einsätze wie die Ahrtalkatastrophe hatten gezeigt, dass u.U. ad hoc Großverbände entsendet werden müssen - die Routine dazu jedoch fehlt. Damals wurden über 100 Einsatzfahrzeuge des Bevölkerungsschutzes aus Baden-Württemberg ins Ahrtal verlegt.
Wie erkenne ich eine Kolonne?
- Alle Fahrzeuge haben ihr Abblendlicht eingeschaltet und sind mit blauer Flagge und/oder blauem oder gelben Blinklicht (ohne Einsatzhorn) gekennzeichnet.
- Das letzte Fahrzeug trägt eine grüne Flagge.
Wie verhalte ich mich richtig?
- Die Kolonne bei einer Richtungsspur nicht überholen.
- Die Kolonne durch Dazwischenfahren NICHT unterbrechen.
- Keine Behinderung der Kolonne.
Regeln:
- Die Grundlagen sind in §27 StVO (Verbände) und §29 StVO (übermäßige Straßenbenutzung) hinterlegt.
- Die gesamte Kolonne gilt als ein Fahrzeug. Kommt sie an eine rote Ampel, hat sie (wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch) zu halten.
- Ausnahme: Das erste Fahrzeug hat die Ampel bei grün passiert und die Ampel schaltet dann im Verlauf auf rot um. Dann dürfen alle Fahrzeuge unter gegenseitiger Rücksichtnahme vorsichtig weiterfahren um die Kolonne nicht zu unterbrechen.
Unsere Vorab-Meldung kommt nicht von ungefähr… Die Bevölkerung soll durch die hohe Anzahl an Einsatzfahrzeugen nicht beunruhigt werden. Die Fahrt war längst überfällig und wird in den besonderen Zeiten sicherlich viel Aufmerksamkeit bekommen. Es handelt sich jedoch nur um eine Übung!