· Pressemitteilung

Aufsichtspflicht

In den JRK Kinder- und Jugendgruppen liegt grundsätzlich eine Übernahme der Aufsichtspflicht von den Eltern vor. Sobald also die Eltern ihr Kind bei dem/der Gruppenleiter*in abgegeben haben, ist die Aufsicht wahrzunehmen

Somit endet die Aufsicht dann, wenn die Maßnahme beendet ist. Die Jugendarbeit soll aber trotzdem von den jungen Menschen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Trotzdem muss ein Gruppenleiter sich bewusst machen, dass er stets wissen muss, was die ihm anvertrauten Kinder gerade tun. Vorhersehbare Gefahren müssen erkannt werden, um die Kinder und Jugendlichen vor eventuellen Schäden zu bewahren. 

In der Fortbildung am 15. Mai sollen ins besonders Fragen zum Entstehen und zum Umfang der Aufsichtspflicht sowie den hieraus resultierenden Pflichten  besprochen werden.

In der DRK Kreisgeschäfsstelle nimmt Regina Schugt unter Tel. 07131-623634 oder R(dot)Schugt(at)drk-heilbronn eine Anmeldung der Interessierten entgegen.