Durch diesen wird Geld in deren Vereinskasse gespült und die vielfältige Arbeit mitfinanziert. Um den Gästen hygienisch einwandfreie Kost anzubieten, sind die Vorschriften im Lebensmittelrecht zu beachten.
Noch immer ist nicht überall bekannt, dass der Standbetreiber haftet, wenn Produkte verwendet werden, die nicht einwandfrei und gesundheitlich bedenklich sind.
Vor jedem Einsatz ist es deshalb unabdingbar, den Helfern die wichtigsten Regeln im Umgang mit Lebensmitteln nahezubringen und Hygienemaßnahmen aufzuzeigen.
So ist es zum Beispiel wichtig, frische Speisen ordentlich zu lagern und die Kühlkette einzuhalten. Von Kuchen oder Desserts mit rohen Eiern und Sahne sieht man besser ab. Auch nicht durchgebackene Speisen empfehlen sich nicht.
Arbeitskleidung wie saubere Schürzen und stets frisch gewaschene Hände sollten selbstverständlich für die Helfer sein. Deshalb ist für eine Handwaschgelegenheit mit heißem Wasser zu sorgen.
Zunächst scheinen solche Regeln zahlreich und die Anforderungen an den Verein hoch, aber Infektionen und Vergiftungen bergen unvorhersehbare Folgen und können schnell einen großen Personenkreis betreffen.
Diejenigen die hygienische Regeln beachten sind auf der sicheren Seite und schützen Helfer und Besucher vor Bakterien und Keimen.
Wissen schützt. Deshalb bietet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zusammen mit der Akademie Ländlicher Raum eine Veranstaltung rund um das Thema Lebensmittelhygiene bei Vereins- und Straßenfesten an drei Terminen an.
Informationen dazu gibt es auch bei H. Schenk(at)drk-heilbronn(dot)de oder Tel. 07131-623644