Glücklicherweise sind seit dem Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung wieder mehr und längere Angehörigenbesuche in den DRK Pflegeinrichtungen möglich.
Auch eine zeitliche Begrenzung der Besuchsdauer und eine Voranmeldung entfallen. Viele Wochen war die strenge Kontaktbeschränkung eine große Belastung für die Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörige. Endlich ist eine sozial Teilhabe und Außenkontakt seit Anfang Juli wieder möglich.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass man während des Besuches wie beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz tragen muss. Auch der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern soll eingehalten werden. Dringend von einem Besuch absehen müssen Angehörige, wenn sie sich krank fühlen oder Kontakt mit möglicherweise corona-infizierten Personen hatten.
Die Landesregierung betont, dass das Risiko derzeit "vertretbar" sei. Besonders für die älteren Bewohner ist es wichtig, durch Besuche wieder mehr Lebensfreude und Abwechslung im Alltag zu erfahren.