Sicherer Umgang mit Lebensmitteln bei Festen
Sommerzeit ist Festleszeit.
Essen und Trinken gehört zum Charakter der Veranstaltungen im Stadt- und Landkreis. Auch Rotkreuzler öffnen Verkaufsstände und bieten selbstgebackenen Kuchen, Crêpes und andere Leckereien zum Verkauf an. Durch den Verkauf wird Geld in deren Vereinskasse gespült und die vielfältige Arbeit mitfinanziert. Um den Gästen hygienisch einwandfreie Kost anzubieten, sind die Vorschriften im Lebensmittelrecht zu beachten.
Doch immer mal wieder wird vergessen, dass jede Organisation oder Verein haftet, wenn Produkte verwendet werden, die nicht einwandfrei oder gesundheitlich bedenklich sind.
Vor jedem Fest ist es deshalb unabdingbar, den Helfern die wichtigsten Regeln im Umgang mit Lebensmitteln nahezubringen und Hygienemaßnahmen aufzuzeigen.
Gerade jetzt im Sommer ist es äußerst wichtig, frische Speisen ordentlich zu lagern und die Kühlkette einzuhalten. Von Kuchen oder Desserts mit rohen Eiern und Sahne sieht man besser ab. Auch nicht durchgebackene Speisen empfehlen sich nicht.
Arbeitskleidung wie saubere Schürzen und stets frisch gewaschene Hände sollten selbstverständlich für die Helfer sein. Deshalb ist für eine Handwaschgelegenheit mit heißem Wasser zu sorgen.
Zunächst scheinen solche Regeln zahlreich und die Anforderungen an den Verein hoch, aber Infektionen und Vergiftungen bergen unvorhersehbare Folgen und können schnell einen großen Personenkreis betreffen.
Diejenigen die hygienische Regeln beachten sind auf der sicheren Seite und schützen Helfer und Besucher vor Bakterien und Keimen.
Gesundheitsämter bieten kostenlose Infoveranstaltungen an und bilden Personen im Kurs Lebensmittelsicherheit aus. Diese geben ihre hier erworbenen Kenntnisse dann den MitarbeiterInnen weiter. Auch Online-Schulungen sind möglich.