Wahl der Kreisjugendleitung
Im März finden die regulären Wahlen der Kreisjugendleitungen und Stellvertretungen, sowie der Delegierten für den Regionalrat und die Landeskonferenz statt. Hierzu werden Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. Die Jugendleitungen in den Ortsvereinen werden gebeten, Infos an ihre Gruppen weiterzugeben.
Die Kreisjugendleitung im Kreisverband Heilbronn besteht aus mindestens zwei und maximal fünf Personen, die gleichberechtigt im Team zusammenarbeiten. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre.
Die Kreisjugendleitung wird auf Vorschlag der JRK-Gruppenleiterversammlung durch die DRK-Kreishauptversammlung gewählt. In der Kreisjugendleitung sollen sowohl eine Frau als auch ein Mann vertreten sein.
Voraussetzung für die Wahl der Kreisjugendleitung:
• Die Mitglieder der Kreisjugendleitung müssen Angehörige des JRK sein.
• Die Mitglieder der Kreisjugendleitung müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
• Kreisjugendleitungen und deren Stellvertretungen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Ausnahmeregelung: Die Stellvertretung ist ab 16 Jahren möglich, wenn das Einverständnis der Sorgeberechtigten vorliegt.
• Die Mitglieder der Kreisjugendleitung müssen eine Gruppenleitungsgrundausbildung erfolgreich abgeschlossen und an einem Rotkreuzeinführungsseminar teilgenommen haben.
Diese Voraussetzungen müssen innerhalb der ersten Wahlperiode erfüllt sein, ansonsten ist eine Wiederwahl nicht möglich. Weitere Voraussetzungen regelt die JRK-Ausbildungsordnung.