Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) richtet sich grundsätzlich an erwachsene Zugewanderte,
Die MBE steht Zugewanderten bis zu drei Jahre nach Einreise in das Bundesgebiet oder bis zu drei Jahre nach Erlangung des ersten Aufenthaltstitels zur Verfügung. Bei begründetem Bedarf einer nachholenden Integration steht die MBE darüber hinaus auch bereits länger in Deutschland lebenden Zugewanderten offen, die einen einem Neuzugewanderten vergleichbaren Integrationsbedarf aufweisen. Indiz hierfür sind insbesondere nicht ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Zugewanderte im Alter bis zum vollendeten 27. Lebensjahr können das Beratungsangebot der MBE in Anspruch nehmen, wenn ihre Lebenssituation Beratungsbedarf aufweist, der typischerweise dem erwachsener Zugewanderter entspricht.
Die MBE unterstützt in allen Angelegenheiten entweder durch eigene Expertise oder durch die Vermittlung an zuständige und kompetente Dienste und Einrichtungen. Es geht dabei um Integration im umfassenden Sinne: Sprache, Bildung und Ausbildung, Arbeit und Beruf sowie Sozialleistungen.
Die MBE vermittelt den Zugang zu Integrationskursen und nach Möglichkeit eine Kinderbetreuung während der Teilnahme. Die Migrationsberatungsstellen verfügen aufgrund ihrer vielfältigen Aufgaben über ein umfangreiches Netzwerk und sind daher auch kompetenter Ansprechpartner zu den vielfältigen Fragen des Ankommens und Lebens in Deutschland.
Termine sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich!